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Kurdroj
Die Kurden zählen zu den indogermanischen
Völkern. Mit 40 Millionen Menschen sind
sie weltweit das größte Volk ohne eigenen
Staat. Ihr Siedlungsgebiet wurde nach dem 1.
Weltkrieg zwischen den neu entstandenen
Staaten Syrien, Irak, Türkische Republik und
Iran aufgeteilt. Eine kurdische
Streuminderheit lebt in der ehemaligen
Sowjetunion.
Das alte
Siedlungsgebiet
Die unwegsame Gebirgsgegend ihres
Siedlungsgebietes bildete seit jeher eine
natürliche Grenze zwischen dem Osmanischen
und dem Persischen Reich, die schlecht
kontrollierbar ist. Daher blieben die
regionalen kurdischen Herrscher lange Zeit
weitgehend unabhängig. Offene Grenzen
ermöglichten ihnen den ungehinderten
Übertritt von einem Reich ins andere. Die
kurdische Bevölkerung empfand sich bis ins
20. Jahrhundert vor allem als Angehörige
bestimmter Stämme. Zweites
identitätsstiftendes Element war die
Zugehörigkeit zum Islam vorwiegend
sunnitischer Prägung. Ein kurdisches
Nationalgefühl entwickelte sich erst im 20.
Jahrhundert unter dem Einfluss europäischer
Ideen und als Reaktion auf die
Zentralisierungs- und
Assimilierungsbestrebungen der jeweiligen
Staaten.
Als nach dem ersten Weltkrieg das
Territorium des Osmanischen Reiches
aufgeteilt wurde, stimmte nur ein Teil der
Kurden mit der Forderung nach einem
kurdischen Staat überein, andere
Stammesführer sahen ihre Machtinteressen
durch die Loyalität zu den neu entstandenen
Nationalstaaten garantiert. Die
innerkurdische Zerrissenheit verhinderte
einen gemeinsamen Kampf um einen eigenen
Staat oder zumindest eine Autonomie für die
kurdisch besiedelte Region. So kam es zu
verschiedenen Zeiten in den einzelnen
Staaten immer wieder zu Aufständen, während
derer die jeweils kämpfenden Kurden sich in
den meisten Fällen von einem der
Nachbarstaaten unterstützen ließen, selbst
wenn diese ihrerseits die innerhalb ihrer
eigenen Grenzen lebenden Kurden
unterdrückten. Kurden
im Irak
Der Irak war der erste Staat mit einer
beträchtlichen kurdischen Minderheit, der in
einem Verfassungsdokument 1958 die
nationalen Rechte der kurdischen Bevölkerung
anerkannte: Dieser Nation gehören Araber und
Kurden an, die Verfassung garantiert ihre
nationalen Rechte im Rahmen des irakischen
Gemeinwesens. Diese Rechte standen jedoch
nur auf dem Papier. 1970 kam es mit den 1968
an die Macht gekommenen sozialistischen
Baathisten zu einem Abkommen, das eine
Autonomie nach einer Übergangszeit von vier
Jahren vorsah. Umgesetzt wurde es nicht.
Gegen die Kurden wurde eine Politik der
Umsiedlung und Vertreibung, der
Bombardements und Arabisierung durchgeführt,
die Widerstandskämpfe und eine Massenflucht
von Kurden in den Iran zur Folge hatte.
In den 80er Jahren wurde ein beispielloser
Vernichtungsfeldzug gegen die Kurden
geführt. 1988 - während des 1.Golfkrieges -
wurde die kurdische Stadt Halabja mit
Giftgas bombardiert. Mehr als 5000 Frauen
und Kinder starben damals qualvoll an den
Folgen des Giftgases. Tausende erduldeten
unter dem Baathregime des Präsidenten Saddam
Hussein Folter, Hunger, Gefangenschaft,
Deportation und Massenbegräbnisse bei
lebendigem Leibe. Insgesamt wurden 4500
Dörfer, rund 90 Prozent der ländlichen
Region, völlig zerstört und dem Volk damit
die materielle und kulturell-soziale
Lebensgrundlage geraubt.
Nach der Befreiung durch die Alliierten des
Golfkrieges wurde für Irakisch Kurdistan
durch die UNO-Resolution 688 eine Schutzzone
nördlich des 36. Breitengrades eingerichtet.
Sie soll die Menschen vor den Überfällen des
irakischen Präsidenten Saddam Hussein
schützen. Bis heute (Stand: November 1998)
existiert die Schutzzone, die alle sechs
Monate erneut bestätigt werden muss, weiter.
Sie bietet die einzige Chance für die dort
lebenden Kurden, ihre Dörfer und Äcker
wieder nutzbar zu machen, eine eigene
Verwaltung aufzubauen.
Im Mai 1992 konnten unter dem Schutz der
Alliierten in Irakisch-Kurdistan die ersten
freien Wahlen stattfinden. Die beiden großen
Parteien, der Wahlsieger Demokratische
Partei Kurdistans KDP und die Patriotische
Union Kurdistans PUK, einigten sich auf ein
Patt (50:50), die KDP trat außerdem Sitze an
die Kommunisten, die Assyrer und die
Ismalisten ab.
Gegenseitige Vorwürfe führten dann im
Dezember 1993 zum Zerwürfnis zwischen KDP
und PUK, das in der Besetzung des Parlaments
durch Peshmargas der PUK gipfelte. Dies
führte zu bürgerkriegsähnlichen
Auseinandersetzungen, die im Frühjahr 1994
eskalierten und zu einer Zweiteilung des
Nordirak führten (Nordwesten: KDP, Südosten:
PUK). Im Sommer 1995 meldete auch die PKK
Ansprüche im Nordirak an; sie stellte sich
an die Seite der PUK und gegen die KDP. Nach
einem Waffenstillstand (und auf Druck der
USA) unterzeichneten die beiden Parteien
1998 einen Friedensvertrag. Für das Frühjahr
1999 sind Wahlen vorgesehen, die hoffentlich
das bisher gespannte Verhältnis zwischen
beiden Parteien entkrampfen werden.
Kurden
in der Türkei
1923 schlossen die Türkei als unabhängige
Republik und die Alliierten des Ersten
Weltkriegs den Vertrag von Lausanne.
Ursprünglich durch den Vertrag von Sevres
(1920) anerkannte Minderheiten, so auch die
Kurden, wurden nicht mehr berücksichtigt.
Fortan existierten in der Türkei offiziell
nur noch die religiösen Minderheiten der
Juden, Armenier und griechisch-orthodoxen
Christen. Die Kurden wurden entsprechend des
islamischen Nationenbegriffs mit allen
anderen zwar gleichfalls islamischen aber
ethnisch und kulturell verschiedenen Gruppen
wie Tscherkessen oder Lasen als türkischer
Staatsangehöriger der türkischen Nation
eingegliedert. Alle Moslems, die einen
türkischen Pass besitzen und damit türkische
Staatsbürger sind, gelten automatisch als
Türken. Kulturelle oder ethnische
Unterschiede werden geleugnet. Diese
Bezeichnung kennzeichnet zugleich die
unteilbare Einheit von Staatsgebiet und
Staatsvolk bei - zumindest theoretischer -
Garantie der Gleichberechtigung aller
Bürger.
Diese starre Haltung aller bisheriger
Regierungen in der Türkei hat zu einem
starken Assimilationsdruck und zu heftigen
Aufständen geführt. Die Worte Kurde und
Kurdistan wurden aus allen Schulbüchern,
Lexika und Landkarten getilgt oder gelten
nur noch für die Kurden in den
Nachbarstaaten. Die öffentliche Verwendung
der Sprache ist verboten, ebenso sind dies
kurdische Kulturvereine und politische
Parteien. Kurdische Schulen wurden nicht
zugelassen. Kurdische Zeitungen,
Zeitschriften und Bücher werden immer wieder
beschlagnahmt oder verboten, Verlage
geschlossen. Kurdische Familien- und
Ortsnamen wurden turkifiziert. 1934 wurde
ein Gesetz erlassen, das die
Zwangsumsiedlung solcher
Bevölkerungsgruppen, die nicht mit der
nationalen Kultur verbunden sind,
rechtfertigt.
Seit 1979 werden regelmäßige Razzien des
Militärs in den kurdischen Dörfern
durchgeführt.. Dem Bericht einer
Untersuchungskommission des türkischen
Parlamentes von 1998 zufolge wurden
insgesamt 3.428 Dörfer zerstört und drei
Millionen Kurden zu Flüchtlingen. Allein das
kurdische Siedlungszentrum in der Türkei
Diyarbakir nahm ca. eine Million Flüchtlinge
auf. 5.500 Zivilisten wurden in diesem
brutalen Krieg getötet, 17.000 verletzt.
2.200 von 5.000 Schulen und 740 von 850
Gesundheitsstationen wurden geschlossen.
Hinzu kamen Maßnahmen des Staates wie
Weideverbot, Verminung der Almwege. Die
Politik im Staat wird faktisch vom
Nationalen Sicherheitsrat diktiert, der zu
einer Art Staat im Staat geworden ist.
Im Februar 1994 wurden gewählte kurdische
Parlamentarier der DEP-Partei (Leyla Zana
u.a.) inhaftiert, kurdische Parteimitglieder
und Journalisten wurden und werden verfolgt,
gefoltert oder von unbekannten Tätern
ermordet. 1998 wurde auch die Führungsspitze
ihrer Nachfolgepartei HADEP verhaftet sowie
etliche ihrer Funktionäre.
Kurden im Iran
Auch im Iran müssen die Kurden, die zur
iranischen Sprachgruppe gehören, um ihre
kulturelle Autonomie kämpfen, auch dort
gelten sie "nur" als Iraner. Obwohl der
kulturelle und sprachliche Unterschied im
Iran nicht so gegensätzlich ist wie zwischen
dem türkischen (Turksprache) und arabischen
(semitische Sprachgruppe) Kulturkreis,
resultiert der Konflikt auch in diesem Land
nicht nur aus dem Unabhängigkeitsstreben der
Kurden gegen den staatlichen Zentralismus
und die Unterdrückung der kurdischen
Sprache. Er ergibt sich auch aus dem
beträchtlichen religiösen Gegensatz zwischen
den schiitischen Iranern und den
sunnitischen Kurden. Dieser Gegensatz spielt
besonders unter dem Mollah Regime, von dem
sich die Kurden anfangs sogar Autonomie
versprochen hatten, eine große Rolle.
Die Republik
Mahabad
Die einzige autonome Republik der Kurden,
die mit Unterstützung der Sowjetunion in den
40er Jahren im iranischen Mahabad ausgerufen
worden war, wird bis heute in allen Teilen
Kurdistans als Modell kurdischer
Selbstverwaltung idealisiert. Sie nahm
bereits nach einem Jahr (1947) ein
gewaltsames Ende, nachdem sie durch den
Abzug der sowjetischen Truppen aus
Azerbeidjan ihre Schutzmacht verloren hatte.
In der Folgezeit gab es immer wieder
regionale Aufstände, gefolgt von
Deportationen und der Vernichtung ganzer
Stämme.
Im August 1979 verkündete Khomeini den
Heiligen Krieg gegen die Kurden. Kurdistan
wurde zum militarisierten Sperrgebiet, zu
dem weder Journalisten noch ausländische
Delegationen Zutritt haben. Die sunnitischen
Moscheen wurden zerstört und die
Jugendlichen in den Schulen umerzogen. Die
kurdische Opposition ging in den Untergrund;
immer wieder werden iranische Kurdenführer
auch im Ausland Opfer von Mordanschlägen des
iranischen Staatsterrorismus
Kurden in Syrien
Die Kurden bilden mit schätzungsweise einer
Million Angehörigen etwa 10 Prozent der
Bevölkerung Syriens. Während sie bis Ende
der 50er Jahre kulturelle Freiheiten
genossen, begann um 1962 mit dem Erstarken
der panarabischen Ideologie und 1963 mit der
Machtübernahme der panarabischen
Baath-Partei, die eine ethnische und
kulturelle Eigenständigkeit von Minderheiten
leugnet, eine restriktive Kurdenpolitik. Sie
fand ihren Ausdruck in einer
Sondervolkszählung, bei der schon 1962 fast
120.000 Kurden zu Ausländern erklärt und
damit aller Bürgerrechte beraubt wurden. Die
Zahl der ausgebürgerten Kurden liegt heute
bei etwa 200.000. Sie können keinen Pass
beantragen, ihre Kinder nicht registrieren
und einschulen lassen, nicht legal heiraten,
bekommen keine Anstellung im Staatsdienst
etc. .
Ebenfalls auf Beginn der 60er Jahre geht die
Politik des Arabischen Gürtels zurück, die
entlang der Grenze zur Türkei einen 15 km
tief in syrisches Gebiet hineinreichenden
Streifen Land schaffen wollte, aus dem die
ansässigen Kurden aus- und regimetreue
arabische Wehrbauern angesiedelt werden
sollten. Präsident Assad erklärte das
Projekt 1976 offiziell als beendet. Es wird
jedoch heimlich fortgesetzt. Mittlerweile
werden in Syrien kurdische Dorf-, Berg- und
Flussnamen durch arabische ersetzt.
Auch die Kurden, die eine
Staatsangehörigkeit besitzen, genießen keine
autonomen kulturellen Rechte. Allerdings
werden viele von ihnen stark in das
staatliche Leben einbezogen, vielfach sogar
in privilegierten Stellungen eingesetzt, um
den Präsidenten, der einer religiösen
Minderheit angehört, zu unterstützen. Syrien
ist immer wieder Zufluchtsland für kurdische
Partisanenführer aus den Nachbarländern Irak
und Türkei gewesen. |
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