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Die Bundesländer
wollen geduldeten Ausländern mit einem
Arbeitsplatz ein Bleiberecht einräumen. Der
Konflikt zwischen Bund und Ländern darüber,
was mit Ausländern ohne Job geschehen soll,
bleibt jedoch weiter bestehen.
Die Innenminister der Länder haben am
Freitag (17.11.2006) in Nürnberg eine
Regelung beschlossen, die es langjährig
geduldeten Ausländern erlaubt in Deutschland
zu bleiben, wenn sie einen Arbeitsplatz
haben. Sie solle unverzüglich in Kraft
treten, kündigte der Vorsitzende der
Konferenz, Bayerns Innenminister Günther
Beckstein (CSU), an. Nach Angaben von
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann
(CDU) werden etwa 20.000 der rund 180.000
bis 200.000 geduldeten Ausländer von der
Neuregelung profitieren.
Übergangsfrist bis
Ende September 2007
Seit Jahren geduldete Ausländer ohne Job
sollen laut Schünemann bis zum 30. September
2007 eine Übergangsfrist zur Arbeitssuche
erhalten. Wer bis zu diesem Termin ein
verbindliches Angebot für eine Arbeit
vorweisen könne, erhalte eine
Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre.
Der jetzige Kompromiss sieht vor, dass
Alleinstehende, die einen Arbeitsplatz
haben, künftig nach mindestens acht Jahren
Aufenthalt in Deutschland bleiben dürfen,
Familien mit Kindern nach sechs Jahren. Sie
sollen demnach zwei Jahre Zeit bekommen,
sich einen Arbeitsplatz zu suchen. Für ein
Bleiberecht muss man zudem Deutsch sprechen
können und straffrei sein.
Keine Lösung für
Ausländer ohne Einkommen
Was mit geduldeten Ausländern geschieht, die
bis zum Ende der Übergangsfrist 2007 ihren
Unterhalt nicht selbst verdienen können, ist
hingegen noch offen. Der grundsätzliche
Konflikt mit der großen Koalition über das
Bleiberecht für Ausländer ohne Arbeitsplatz
bestehe fort, hieß es. Nach Becksteins
Darstellung soll für den rechtlichen Status
der Ausländer ohne Arbeitsplatz im Rahmen
des Gesetzgebungsverfahrens eine Lösung auf
Bundesebene gefunden werden. Dabei sollen
auch weiterhin bestehende strittige Fragen
zwischen einigen Bundesländern und dem Bund
ausgeräumt werden.
Bundesregierung zeigt
sich erfreut
"Der Bund hat zum Teil deutlich
weitergehende Regelungen vor, die die
Innenministerkonferenz jedenfalls nicht in
allen Parteien mitträgt", sagte Beckstein.
"Wir haben insbesondere Bedenken, ein
langfristiges Aufenthaltsrecht zu gewähren,
ohne dass eine Arbeit vorhanden ist. Da wird
möglicherweise der Bund weitergehende
Beschlüsse treffen. Ob da die Länder im
Bundesrat mitmachen, muss geklärt werden."
Die Bundesregierung hat die Einigung der
Innenministerkonferenz zum Bleiberecht für
geduldete Ausländer, beispielsweise
Flüchtlinge, als "außerordentlich
erfreulich" begrüßt. "Es ist gut, dass es zu
einer Lösung gekommen ist, einvernehmlich
mit allen Innenministern, und dass es eine
sofortige Lösung im ersten Schritt gibt",
sagte der stellvertretende
Regierungssprecher Thomas Stag am Freitag in
Berlin. Eine eingehende Bewertung wollte er
noch nicht vornehmen. Man müsse nun die
Regelung für die zweite Stufe abwarten, die
durch Bundesgesetz geregelt werden soll,
sagte er. |
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